KINDERGARTEN

Buchungszeit / Stunden bis 31.08.2024 - monatlich ab 01.09.2024 - monatlich ab 01.09.2025 - monatlich ab 01.09.2026 - monatlich
3-4 Stunden/Tag 110,00 Euro  120,00 Euro  130,00 Euro  140,00 Euro

4-5 Stunden/Tag

120,00 Euro  132,00 Euro  143,00 Euro  154,00 Euro

5-6 Stunden/Tag

130,00 Euro  144,00 Euro  156,00 Euro  168,00 Euro

6-7 Stunden/Tag

140,00 Euro  156,00 Euro  169,00 Euro  182,00 Euro

7-8 Stunden/Tag

150,00 Euro  168,00 Euro  182,00 Euro  196,00 Euro

8-9 Stunden/Tag

160,00 Euro  180,00 Euro  195,00 Euro  210,00 Euro

9-10 Stunden/Tag

170,00 Euro  192,00 Euro  208,00 Euro  224,00 Euro
         
 

bis 31.08.2024

ab 01.09.2024

2025

ab 01.09.2026

Mittagessen

4,00 Euro  4,50 Euro  4,50 Euro  5,00 Euro
Spielgeld 3,00 Euro 5,00 Euro  5,00 Euro  5,00 Euro
         
         

 Kinder unter 3 Jahren bei Unterbringung im Kindergarten

Buchungszeit /Stunden

monatlich

monatlich ab 01.09.2024

monatlich ab 01.09.2025

monatlich ab 01.09.2026

3-4 Stunden/Tag 120,00 Euro   150,00 Euro  165,00 Euro  180,00 Euro
4-5 Stunden/Tag 135,00 Euro   165,00 Euro  181,00 Euro  198,00 Euro
5-6 Stunden/Tag 150,00 Euro   180,00 Euro  198,00 Euro  216,00 Euro
6-7 Stunden/Tag 165,00 Euro   195,00 Euro  214,50 Euro  234,00 Euro
7-8 Stunden/Tag 180,00 Euro   210,00 Euro  231,00 Euro  252,00 Euro
8-9 Stunden/Tag 195,00 Euro   225,00 Euro  247,50 Euro  270,00 Euro
9-10 Stunden/Tag 210,00 Euro   240,00 Euro  264,00 Euro  288,00 Euro

Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2024/01.09.2025/01.09.2026
Gem. Beschluss des Stadtrates vom 19.02.2024


Sonstige Regelungen zu den Elternbeiträgen für den städt. Kindergarten und die Kinderkrippe
(Stand: 01.03.2024)

  • Spielgeld und Essensgeld werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen erhoben
  • Das Betriebsjahr beginnt am 01. September eines Jahres und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. Der Elternbeitrag ist für 12 Monate zu entrichten.
  • Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, mit dem 31. August des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird.
  • Bei Neueintritt eines Kindes bis zum 15. eines Monats werden für diesen Monat die vollen Beiträge und ab dem 16. die halben Elternbeiträge erhoben.

Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten

Für Kinder unter 3 Jahren ist bei der Unterbringung in einer Kindergartengruppe der erhöhte Kindergartenbeitrag zu entrichten.

Soweit ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist ab dem Folgemonat der reguläre Kindergartenbeitrag zu bezahlen


Kinder über 3 Jahren in der Krippe

Vollendet ein Kind in der Krippe das 3. Lebensjahr, ist ab dem Folgemonat der Kindergartenbeitrag zu bezahlen, auch wenn das Kind in der Krippe verbleibt.